Anmeldung

Die Bewerbung um einen Betreuungsplatz erfolgt online. Daher müssen Sie, wenn Sie einen Betreuungsplatz bei LÜDERIX für Ihr Kind wünschen, diesen über die Homepage beantragen. Dies ist für Sie noch völlig unverbindlich. Erst durch Zusendung der Vertragsunterlagen, die Sie dann unterschreiben, kommt es zur eigentlichen und verbindlichen Anmeldung.

Die Anmeldefrist für das kommende Schuljahr endet  am Tag der Schuleinschreibung. Diese findet im März 2027 statt. Erst danach findet die Platzvergabe statt. Es geht nicht nach dem Prinzip „wer hat zuerst angemeldet“, sondern nach Dringlichkeit (Umfang der Berufstätigkeit der Eltern).

Die Zu-/Absagen werden in der Regel Ende April/Anfang Mai verschickt, je nachdem wie lange die Abstimmphasen mit gebundenem Ganztag und den beiden Horten dauern, um Doppelbuchungen zu vermeiden. Bitte beachten Sie auch, dass wir ab sofort nur noch Plätze an Kinder mit ausreichendem Masernschutz (gemäß Masernschutzgesetz) vergeben dürfen.

Alle Eltern, deren Kinder in unserer Elterninitiative aufgenommen werden, werden automatisch Mitglieder unserer Initiative.

Alle wichtigen Informationen zu uns und der Anmeldung erhalten Sie am Elternabend der Grundschule. Dieser findet in der Regel Ende Januar, Anfang Februar statt. Wir werden auch für Fragen vor Ort zur Verfügung stehen.

Bitte melden Sie sich dann erst nach dem Elternabend über das Portal hier an. 

Zusätzlich werden wir am Tag der Schuleinschreibung von 14.00 – 19.00 Uhr für Sie in der Schule sein. Hier haben Sie ebenfalls Gelegenheit zu einem Gespräch mit uns.

Auch nach der Schuleinschreibung können Sie sich online registrieren und um einen Platz bewerben. Allerdings kommen Sie dann erstmal auf die Warteliste; sollten Plätze frei werden, rücken Sie entsprechend nach. 

.

 

Abmeldung

Eine Kündigung ist immer nur einmal im Jahr nämlich bis 30. April mit Wirkung zum nächsten Schuljahr möglich. Grund ist, dass die Fördergelder im Mai/Juni für das kommende Schuljahr beantragt werden müssen und diese sich nach der Anzahl der betreuten Kinder richten. Würden Kinder unterjährig ausscheiden, bedeutete dies einen enormen Verwaltungsaufwand für den Verein. Fördergelder müssten zurückgezahlt werden. Gruppenstrukturen könnten nicht aufrechterhalten werden und im schlimmsten Fall müsste Personal entlassen werden. Dies alles hätte einen negativen Effekt auf die aktuelle Betreuungsqualität.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kündigung per Email oder SMS kann aus rechtlichen Gründen nicht akzeptiert werden.

Wenn nicht gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch für das nächste Schuljahr. Das Vertragsverhältnis endet automatisch mit Ablauf des 4. Schuljahres.